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Könnte diese Passage den Unordner in seiner Existenz gefährden? Ich weiß es nicht, dennoch ist es eine lustige Passage aus dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. Nun, der Unordner ist wieder online. Was will man da groß sagen. Diejenigen die sich noch an diese Seite erinnern, haben die Hoffnung womöglich schon längst aufgegeben sie wieder online zu sehen nachdem es circa ein Jahr lang kein Update und in den letzten Monaten nur noch eine Weiterleitung zu Vorratsdatenspeicherung.de gab.

