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Stimme für ein faires Wahlrecht in Hamburg!

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Seit 1946 lebt das Land Bayern mit der Volksgesetzgebung und der Freistaat lebt offensichtlich gut damit. 1995 wurde per Volksentscheid auch auf kommunaler Ebene die direkte Demokratie eingeführt. Der nach eigenem Bekunden anfängliche Skeptiker, Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein, bekannte sich in seinem sehr gut besuchten Vortrag in der Patriotischen Gesellschaft am Montagabend klar zur Volksgesetzgebung. Und das mit demokratisch geprägter und auch ganz pragmatischer Begründung: "Sie hat sich als sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie bewährt. Sie ist außerordentlich wichtig, weil sich die Mitwirkung der Bürger nicht darauf beschränkt, alle vier oder fünf Jahre zur Wahl zu gehen. Die Bürger können punktuell Änderungen politischer Entscheidungen durchsetzen." Der CSU-Politiker wagt sogar die Behauptung, die bayerischen Wähler hätten die Regierung der CSU nur deshalb so lange "ertragen", weil sie mit der Volksgesetzgebung deren Politik korrigieren könnten. Seine Aussage: "Die Volksgesetzgebung belebt die politische Debatte und bringt eine Stabilisierung der politischen Mehrheit".
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