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Seit 1. August haben freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige wieder Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt ohne besonderen Beitrag ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Damit hat der Gesetzgeber - auch auf das intensive Betreiben der IHK-Organisation hin - die Streichung des Krankengeldanspruchs zum Jahresbeginn 2009 zurückgenommen. Versicherte können sich noch bis zum 30. September entscheiden, ob sie sich über den gesetzlichen Anspruch hinaus über Wahltarife absichern wollen.



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