Kappeln-EllenBerg.de

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Der Landtag Schleswig-Holsteins hat in seiner 111. Sitzung am 6. Mai 2009 den Antrag der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen auf Durchführung eines Volksbegehrens für zulässig erklärt. Die Frist, innerhalb derer das Volksbegehren durch Eintragung unterstützt werden kann, beträgt sechs Monate. Sie beginnt am 1. Juli 2009 und endet am 31. Dezember 2009.



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