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Pressemitteilung von Dienstag, 22. Juni 2010Keine Warenlieferung ohne Bestellung Ein Versandhändler darf nicht einfach unbestellte Waren an einen Verbraucher schicken und dann auf Bezahlung bestehen. Wie die D.A.S. mitteilte, ändert daran auch ein vorangegangener Verkaufsanruf nichts, bei dem der Verbraucher keine Bestellung abgegeben hat. Eine solche Überrumpelung ist wettbewerbswidrig. Landgericht Hildesheim, Az.



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